1Personen-Nr.
Die Personennummer ist ihre persönliche Identifikation bei REVOR und hilft
uns, Sie rasch zu identifizieren. Halten Sie die Personennummer bei Fragen bereit.
2Geburtsdatum
Bitte kontrollieren Sie Ihren Geburtstag und melden Sie uns unverzüglich,
wenn er von uns falsch erfasst, oder uns allenfalls falsch gemeldet wurde.
3Zivilstand
Teilen Sie uns bitte via Ihren Arbeitgeber mit, wenn sich Ihr Zivilstand
geändert hat. Er wird uns eine entsprechende Mutationsmeldung zukommen lassen.
4Anlage
REVOR bietet zwei Vorsorgelösungen an. REVOR Konto: Vorsorgelösung mit
BVG-Mindestzinsgarantie durch eine kontoführende Bank. REVOR Invest: Gepoolte Wertschriftenlösung mit
Ertragschancen.
5Anschluss-Nr. des Arbeitgebers
Hier sehen Sie die Anschluss-Nr. (Vertragsnummer) Ihres
Arbeitgebers.
6Zuständigkeit
Ihr persönlicher Kontakt bei der REVOR für Fragen zum Vorsorgeausweis oder
zur beruflichen Vorsorge.
7Gültigkeitsdatum
Gültigkeitsdatum des Vorsorgeausweises. Alle auf dem Vorsorgeausweis
aufgeführten Angaben beziehen sich auf dieses Datum.
8Beschäftigungsgrad
Der Beschäftigungsgrad entspricht dem uns von Ihrem Arbeitgeber gemeldeten
Arbeitspensum.
9Beitragsbefreiungsgrad / Invalidät
Eine Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit / Invalidität ist
mitversichert und wird je nach Grad des Ereignisses gewährt.
10AHV-Jahreslohn
Dies ist der uns von Ihrem Arbeitgeber gemeldete Jahreslohn. Dieser wird
immer auf ein ganzes Jahr (x12 oder x13) hochgerechnet. Unterjährige Lohnveränderungen von weniger als 10%
müssen uns nicht gemeldet werden. Arbeiten Sie im Stundenlohn, so meldet uns Ihr Arbeitgeber den
voraussichtlichen Jahreslohn.
11Sparlohn
Der Sparlohn gilt als Grundlage für die Spargutschriften zur Bildung des
Altersguthaben. Details zur Bildung des Altersguthaben finden Sie im Vorsorgeplan.
12Risikolohn
Der Risikolohn gilt als Grundlage für die Berechnung der versicherten
Risikoleistungen (Invaliden-, Kinder- und Partnerrenten). Details zu den versicherten Risikoleistungen
finden Sie im Vorsorgeplan.
13Jährliche Beiträge
Hier sehen Sie die jährlichen Beiträge für das Alterssparen, die
Risikoprämie und für die gesetzlichen Abgaben, aufgeteilt in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.
14Altersgutschrift
Dieser Betrag wird Ihrem eigenen Altersguthaben zugewiesen.
15Risikobeitrag
Die Risikobeiträge werden zur Finanzierung der Risikoleistungen Tod
(Hinterlassenen- und Waisenrenten) und Invalidität (Invaliden-, Invaliden-Kinderrente und Prämienbefreiung)
verwendet.
16Sicherheitsfonds
Der Beitrag für den Sicherheitsfonds ist eine gesetzliche Abgabe, die jede
Pensionskasse bezahlen muss.
17Verwaltungskosten
Der Beitrag für die Verwaltungskosten deckt unseren administrativen
Aufwand für die Versichertenverwaltung.
18Jährlicher Gesamtbetrag
Dies ist der jährliche Gesamtbetrag. Der Arbeitgeber ist gesetzlich
verpflichtet, die Hälfte der gesamten Beiträge des gesamten Personals zu übernehmen.
19Monatlicher Beitrag Versicherte/r
Dieser Betrag wird Ihnen monatlich auf der Lohnabrechnung in Abzug
gebracht.
20Vorhandenes Altersguthaben
Hier sehen Sie die Details Ihres per Berechnungsdatum vorhandenen
Altersguthabens.
21Vorhandenes Altersguthaben, davon nach BVG
Dies ist das Ihnen per Gesetz zustehende Altersguthaben
(BVG-Minimum-Guthaben). Die Differenz zum bestehenden Altersguthaben bezeichnet man als überobligatorisches
Guthaben.
22Altersguthaben, Total
Dies ist der Stand Ihres bisher angesparten Altersguthabens per
Berechnungsdatum (1.1.2020).
23Altersleistungen
Hier werden die voraussichtlichen Altersleistungen zum Zeitpunkt des
Altersrücktritts (ordentliche Pensionierung, vor- oder aufgeschobene Pensionierung) angezeigt.
24Voraussichtliches Altersguthaben
Dies ist das voraussichtliche Altersguthaben, je nach Pensionierungsalter,
unter der Annahme, dass sich Ihr Lohn, der Vorsorgeplan und die vorgesehene Hochrechnung für die Verzinsung
bis dahin nicht mehr ändern.
25Voraussichtliches Altersguthaben, davon nach BVG
Dies ist das Ihnen per Gesetz zustehende voraussichtliche Altersguthaben
(BVG-Minimum-Guthaben). Die Differenz zum voraussichtlichen Altersguthaben Total bezeichnet man als
überobligatorisches Guthaben.
26Umwandlungssatz
Hier aufgeführt sind - je nach Alter - die reglementarischen
Umwandlungssätze der REVOR. Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der Altersrente. Formel: Altersguthaben
(24) x Umwandlungssatz (26) in % = Altersrente.
Achtung: Die BVG-Mindestvorgaben müssen eingehalten werden! Formel: Altersguthaben BVG (25) x gesetzlichen
UWS 6.8% = Altersrente. Die höhere der beiden Renten wird ausbezahlt!
27Voraussichtliche Altersrente
Dies ist Ihre voraussichtliche Altersrente im entsprechenden
Pensionierungsalter, umgewandelt mit dem aktuell gültigen Umwandlungssatz.
28Risikoleistungen
Hier werden die Risikoleistungen (Invalidität und Todesfall) ausgewiesen.
Die Definition der Risikoleistungen finden Sie in Ihrem Vorsorgeplan.
29Invalidenrente / Invalidenkinderrente
Die hier ausgewiesenen Leistungen werden nach der aufgeführten Wartefrist
bei Invalidität fällig, sofern die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.
30Ehegattenrente, Waisenrente, zusätzliches Todesfallkapital
Die hier ausgewiesenen Leistungen werden bei einem Todesfall fällig,
sofern die reglementarischen Bedingungen erfüllt sind.
31Todesfallkapital aus Einkauf
Haben Sie bei REVOR freiwillige Einkäufe geleistet, werden die daraus
resultierenden versicherten Leistungen in Form eines separaten Todesfallkapitals ausbezahlt.