WEF-Vorbezug

Wohneigentum mit Pensionskassengeld finanzieren

Es gibt verschiedene Wege, für das Alter vorzusorgen. Wichtig ist, dass Sie denjenigen wählen, der zu Ihrer Lebenssituation passt.

Sie können einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens einsetzen, um selbst genutztes Wohneigentum zu finanzieren.



Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir für Sie zusammengestellt.


Inhalt dieser Seite:

Vorbezug oder Verpfändung

Wohneigentum mit Pensionskassengeld finanzieren

Sie können einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens einsetzen, um selbst genutztes Wohneigentum zu finanzieren. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten die Wohneigentumsförderung (WEF) bietet und worauf Sie bei einem Vorbezug oder einer Verpfändung achten sollten.



Bei Fragen zum Einkauf in die Pensionskasse stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite:


Finanzierungsmöglichkeiten

Was kann ich finanzieren?

Mit einem Vorbezug oder einer Verpfändung eines Teils Ihrer 2. Säule können Sie selbst genutztes Wohneigentum finanzieren. Möglich sind unter anderem:


  • Kauf eines selbstbewohnten Hauses oder einer Wohnung

  • Renovation und Umbau

  • Beteiligungen am Wohneigentum z.B. Stockwerkeigentum, Miteigentum, Genossenschaftsanteile

  • Rückzahlung einer Hypothek

Bei Fragen zum Einkauf in die Pensionskasse stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite:




Finanzierungsmöglichkeiten

Vorbezug oder Verpfändung?

Im Rahmen der Wohneigentumsförderung können Sie Ihr Pensionskassenguthaben entweder verpfänden oder teilweise vorbeziehen.


Bei einer Verpfändung bleibt Ihr Altersguthaben in der Pensionskasse und dient der Bank als Sicherheit.

Beim Vorbezug beziehen Sie einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens und erhöhen damit Ihr Eigenkapital. Beide Varianten bieten Vorteile.

Simulieren Sie einen Einkauf und die möglichen Steuerersparnisse in REVOR Online:


Vorteile Verpfändung

  • Die Bank akzeptiert Ihre 2. Säule als Sicherheit und gewährt eine höhere Hypothek

  • Ihr Vorsorgeguthaben bleibt voll bestehen und wird weiter verzinst

  • Es gibt keine sofortige Steuerbelastung

  • Sie können Hypothekarschulden steuerlich abziehen

  • Versicherungsleistungen bleiben je nach Vorsorgeplan unverändert

  • Sie können Ihr Vorsorgeguthaben teilweise oder ganz verpfänden (ab CHF 20'000)

Vorteile Vorbezug

  • Sie erhöhen Ihr Eigenkapital um max. 10% des Kaufpreises

  • Durch mehr Eigenkapital benötigen Sie eine tiefere Hypothek oder Baufinanzierung und bezahlen tiefere Schuldzinsen

  • Sie können den Vorbezug bis 3 Jahre vor der Pensionierung zurückzahlen


Konditionen

Was gibt es zu beachten?

  • Ehepartner:innen oder eingetragene Partner:innen müssen den WEF-Antrag

     mitunterzeichnen. Die Unterschrift muss amtlich beglaubigt werden.

  • Bei Miteigentum darf für den eigenen Anteil max. 10 % des Kapitals aus der Pensionskasse stammen.



  • Für einen Vorbezug oder eine Verpfändung benötigen Sie ein Pensionskassenguthaben von mindestens CHF 20'000.

  • Ein Vorbezug ist höchstens alle fünf Jahre und bis spätestens drei Jahre vor der Pensionierung möglich.


Antrag Vorbezug oder Verpfändung

Wie gehe ich vor?



Entscheiden Sie, ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben verpfänden oder teilweise vorbeziehen möchten.



Für einen Vorbezug erstellen wir Ihnen gerne eine unverbindliche Berechnung oder Sie simulieren einen möglichen Vorbezug in REVOR Online.



Reichen Sie anschliessend den unterschriebenen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zum Wohneigentum ein.


Bei Fragen zur Pensionierung: