Sie können einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens einsetzen, um selbst genutztes Wohneigentum zu finanzieren.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir für Sie zusammengestellt.
WEF-Vorbezug
Es gibt verschiedene Wege, für das Alter vorzusorgen. Wichtig ist, dass Sie denjenigen wählen, der zu Ihrer Lebenssituation passt.

Sie können einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens einsetzen, um selbst genutztes Wohneigentum zu finanzieren.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir für Sie zusammengestellt.
Sie können einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens einsetzen, um selbst genutztes Wohneigentum zu finanzieren. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten die Wohneigentumsförderung (WEF) bietet und worauf Sie bei einem Vorbezug oder einer Verpfändung achten sollten.
Bei Fragen zum Einkauf in die Pensionskasse stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite:
Kauf eines selbstbewohnten Hauses oder einer Wohnung
Renovation und Umbau
Beteiligungen am Wohneigentum z.B. Stockwerkeigentum, Miteigentum, Genossenschaftsanteile
Rückzahlung einer Hypothek
Bei Fragen zum Einkauf in die Pensionskasse stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite:
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung können Sie Ihr Pensionskassenguthaben entweder verpfänden oder teilweise vorbeziehen.
Bei einer Verpfändung bleibt Ihr Altersguthaben in der Pensionskasse und dient der Bank als Sicherheit.
Beim Vorbezug beziehen Sie einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens und erhöhen damit Ihr Eigenkapital. Beide Varianten bieten Vorteile.
Die Bank akzeptiert Ihre 2. Säule als Sicherheit und gewährt eine höhere Hypothek
Ihr Vorsorgeguthaben bleibt voll bestehen und wird weiter verzinst
Es gibt keine sofortige Steuerbelastung
Sie können Hypothekarschulden steuerlich abziehen
Versicherungsleistungen bleiben je nach Vorsorgeplan unverändert
Sie können Ihr Vorsorgeguthaben teilweise oder ganz verpfänden (ab CHF 20'000)
Sie erhöhen Ihr Eigenkapital um max. 10% des Kaufpreises
Durch mehr Eigenkapital benötigen Sie eine tiefere Hypothek oder Baufinanzierung und bezahlen tiefere Schuldzinsen
Sie können den Vorbezug bis 3 Jahre vor der Pensionierung zurückzahlen
Ehepartner:innen oder eingetragene Partner:innen müssen den WEF-Antrag
mitunterzeichnen. Die Unterschrift muss amtlich beglaubigt werden.
Bei Miteigentum darf für den eigenen Anteil max. 10 % des Kapitals aus der Pensionskasse stammen.
Für einen Vorbezug oder eine Verpfändung benötigen Sie ein Pensionskassenguthaben von mindestens CHF 20'000.
Ein Vorbezug ist höchstens alle fünf Jahre und bis spätestens drei Jahre vor der Pensionierung möglich.