Vorbezug oder Verpfändung

WEF: Wohneigentum mit Pensionskassengeld finanzieren

Es gibt verschiedene Wege, für das Alter vorzusorgen. Wichtig ist, dass Sie denjenigen wählen, der zu Ihrer Lebenssituation passt.

Mit einer freiwilligen Einzahlung in die 2. Säule können Sie Vorsorgelücken schliessen oder reduzieren.


Voraussetzung ist, dass Ihr vorhandenes Altersguthaben unter dem maximal zulässigen Betrag liegt, z. B. nach einer Lohnerhöhung oder wenn Ihr neuer Vorsorgeplan plötzlich bessere Leistungen bietet. Auch ein separates Konto für eine vorzeitige Pensionierung ist möglich.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir für Sie zusammengestellt.


Inhalt dieser Seite:

Rente erhöhen

Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse

Mit einer freiwilligen Einzahlung in die 2. Säule können Sie Vorsorgelücken schliessen oder reduzieren. Voraussetzung ist, dass Ihr vorhandenes Altersguthaben unter dem maximal zulässigen Betrag liegt, z. B. nach einer Lohnerhöhung oder wenn Ihr neuer Vorsorgeplan plötzlich bessere Leistungen bietet. Auch ein separates Konto für eine vorzeitige Pensionierung ist möglich.



Die Höhe Ihres Einkaufspotenzials finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Simulieren Sie einen Einkauf und die möglichen Steuerersparnisse in REVOR Online.

Bei Fragen zum Einkauf in die Pensionskasse stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite:





Vorteile

Was bringt ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse?

Eine zusätzliche Einzahlung in die 2. Säule:


  • kann von den Steuern abgezogen werden

  • generiert mehr Vorsorgeguthaben für den Ruhestand

  • ist eine sichere Anlage mit attraktiver Verzinsung

  • bietet tiefe Vermögensverwaltungskosten

Simulieren Sie einen Einkauf und die möglichen Steuerersparnisse in REVOR Online:







Konditionen freiwilliger Einkauf

Was gibt es zu beachten?

  • Einmal einbezahlt, wird der Betrag Ihrem regulären Vorsorgeguthaben gutgeschrieben und steht Ihnen nicht mehr zur freien Verfügung.

  • Den freiwilligen Einkauf können Sie drei Jahre nicht als Kapital beziehen. Dies gilt auch für einen Vorbezug für Wohneigentum oder bei einer (Teil-)Pensionierung.

  • Im Todesfall vor der Pensionierung erhalten Ihre Hinterbliebenen die zusätzliche, freiwillige Einzahlung verzinst zurück.

  • Vorsorgelücken, die z.B. aufgrund eines WEF-Vorbezugs oder einer Scheidung entstanden sind, werden bei einem freiwilligen Einkauf zuerst geschlossen.

Simulieren Sie einen Einkauf und die möglichen Steuerersparnisse in REVOR Online:








Erklärvideo

Beat Roth: Rente oder Kapitalbezug, was passt bei der Pensionierung besser?

Entscheidungsdilemma beim Bezug des Pensionskassengelds

«Was zählt sind die individuellen Bedürfnissse.»

Monatliche Rente oder einmaliger Kapitalbezug? Unser Vorsorgeverwalter Beat Roth erklärt im Video, worauf Sie bei dieser wichtigen Entscheidung achten sollten.



Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Entscheid und finden gemeinsam heraus, welche Lösung zu Ihren Bedürfnissen passt.


Pensionierungsformen

Schrittweiser Rücktritt oder vollständige Pensionierung?



Der Beginn des dritten Lebensabschnitts kann vieles verändern. Gewohnte Strukturen fallen weg, neue Freiheiten entstehen. Vielleicht möchten und können Sie diesen Übergang in Etappen erleben? REVOR ermöglicht Ihnen einen schrittweisen Bezug Ihres Vorsorgeguthabens ab dem vollendeten 58. Altersjahr. Simulieren Sie die verschiedenen Möglichkeiten in REVOR Online.



Weitere Informationen und Formulare

Ab 2028 gleiches Rentenalter für Mann und Frau

Das gesetzliche Referenzalter (Rentenalter) liegt in der Schweiz bei 65 Jahren. Ab 2028 gilt es auch für Frauen, die bisher mit 64 Jahren in Rente gehen konnten. Für die Übergangsgeneration der Jahrgänge 1961 bis 1969 sieht die AHV21-Reform Massnahmen vor, die den Übergang zum neuen Rentenalter erleichtern.



Formulare zur Anmeldung und Auszahlung

Bevor Sie Ihr Referenzalter erreichen, senden wir Ihnen rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen zu. Die Formulare für den Bezug Ihres Altersguthabens sowie für das Beantragen der Pensionierung können Sie bereits heute herunterladen:

Frühpensionierung

Möchten Sie schon vor dem 65. Lebensjahr in Pension gehen? Bei REVOR ist der sogenannte vorzeitige Altersrücktritt bereits ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich.


Ihre Rente berechnen wir anhand Ihres vorhanden Altersguthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung sowie des reduzierten Umwandlungssatzes.

Wissenswertes zur Frühpensionierung

  • Mehr Freizeit und Selbstbestimmung

  • Lohnwegfall sowie weniger Rente durch kürzere Beitragsdauer

  • Teilpensionierung kann eine sicherere Alternative sein

Teilpensionierung

Sie möchten Ihr Arbeitspensum schrittweise reduzieren, statt von heute auf morgen in Pension zu gehen? Dann könnte die Teilpensionierung für Sie passen. Bei REVOR ist ein Teil-Altersrücktritt ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich.


Dabei reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum um mindestens 20% und beziehen gleichzeitig und in gleichem Umfang Ihr Vorsorgeguthaben als Kapital oder Rente. Wenn Sie Ihr Pensum weiter reduzieren möchten, muss zwischen zwei Teil-Altersrücktritten mindestens ein Jahr liegen. Wir empfehlen Ihnen, die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Planung – insbesondere im Zusammenspiel mit Vorsorgegeldern wie der 3. Säule – mit einem Finanzplaner oder der Steuerverwaltung zu besprechen.

Wissenswertes zur Teilpensionierung

  • Schrittweise mehr Freizeit haben

  • Altersguthaben weiter aufbauen können

  • Steuern sparen durch gestaffelten Bezug des Altersguthabens

Spätpensionierung

Für Sie kommt eine Pensionierung noch nicht in Frage? Wenn Sie nach dem 65. Altersjahr weiterarbeiten, handelt es sich um einem aufgeschobenen Altersrücktritt.


In diesem Fall können Sie Ihre Altersvorsorge während maximal fünf Jahren weiterführen. Alternativ können sie auch nur den Beginn Ihrer Pensionierung verschieben und während dieser zusätzlichen Arbeitsjahre keine Vorsorgebeiträge mehr einbezahlen.Ihre Rente berechnen wir anhand Ihres zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhanden Altersguthabens und des entsprechenden Umwandlungssatzes.

Wissenswertes zur Spätpensionierung

  • Keine Rentenkürzungen

  • Aufbau Altersguthaben bis zum vollendeten 70. Lebensjahr

  • Steuern können gezielt optimiert werden


Optimierte Rente

Kann ich meine Rente aufbessern?

Durch einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse können Sie entstandene Vorsorgelücken schliessen oder reduzieren. Ihr vorhandenes Vorsorgeguthaben muss dafür unter dem maximal zulässigen Betrag liegen, z. B. wenn Ihr Lohn steigt oder Ihr neuer Vorsorgeplan plötzlich bessere Leistungen bietet. Auch ein separates Konto für eine vorzeitige Pensionierung ist möglich.





Die Höhe Ihres Einkaufspotenzials finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis.


Simulieren Sie einen Einkauf und die möglichen Steuerersparnisse in REVOR Online.

Vorteile eines privaten Einkaufs

  • Einkäufe können von den Steuern abgezogen werden

  • Mehr Vorsorgeguthaben für den Ruhestand

  • Sichere Anlage mit guter, durchschnittlicher Verzinsung

  • Tiefe Vermögensverwaltungskosten


Pensionskasse im Todesfall

Gibt es eine Rente für Hinterbliebene?

Das Leben gibt es leider nicht ohne den Tod. Gut, wenn Sie bereits zu Lebzeiten wissen, dass Sie für nahestehende Menschen vorgesorgt haben.


Prüfen Sie deshalb frühzeitig, ob in Ihrem Fall Anspruch auf eine Ehegatten- oder Partnerrente besteht. Nach Ihrem Tod beträgt die Hinterbliebenenrente in der Regel 60% Ihrer laufenden Rente.


Bei Fragen zur Pensionierung: